AUSFÜHRLICHE
ERKLÄRUNG

Wie und warum steigen die Beiträge
Ihrer PKV in der Zukunft?

Wie sich die Beitragssteigerungen für private Krankenversicherungskunden in den vergangenen Jahren entwickelt haben, ist von Bedeutung. Empfohlene private Krankenkassen zeichnen sich durch stabile Beiträge aus, das heißt, sie erheben keine oder nur geringe Steigerungen. Diverse Rating Agenturen, wie Morgen & Morgen, Assekurata etc., erstellen in regelmäßigen Abständen und oder fortlaufend Statistiken über die Entwicklung und Stabilität der Beiträge. Die Testergebnisse bzw. Bewertungen von Finanztest und Stiftung Warentest sind zusätzlich entscheidend für die aufgeführten Rating-Agenturen.

Versicherungsunternehmen analysieren bei der Preisgestaltung verschiedene Risikofaktoren. Je höher der zu zahlende Beitrag, desto wahrscheinlicher und kritischer sind Risikofaktoren und mögliche Steigerungen der Leistungszahlungen.

Die Erhöhung der Beiträge ist auch auf gestiegene Gebühren von Versicherungsunternehmen zurückzuführen, die für Medikamente und medizinische Versorgung aufkommen müssen. Betroffen ist nicht nur die private Krankenversicherung, sondern auch die gesetzliche Krankenversicherung. Je nach Gesellschaft fällt die Beitragserhöhung moderat sehr hoch aus. Daher ist das Zusammenspiel von Stabilität und Entwicklung des Beitrages ein entscheidendes Kriterium.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgt durch konstante Prämien.

Beitragsanpassungen und Prämien werden in der Regel zum 01.01. oder 01.07. mit vorangegangener Informierung eines Kalenderjahres umgesetzt. Darüber hinaus können Sie den Beitragsanpassungen widersprechen und nicht selten mit diversen Nachteilen den Versicherer wechseln, haben also Sonderkündigungsrechte.

 

 

Betriebliche Krankenversicherung:

Arbeitgeber können seit dem 5. April 2012 jetzt auch eine neue Form der Betriebskrankenversicherung mit der Zielgruppe gesetzlich krankenversicherte für ihre Mitarbeiter abschließen. Die betriebliche Krankenversicherung soll dabei helfen, Ungleichgewichte in der staatlichen Gesundheitsversorgung zu schließen und ergibt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitgeber:

• Die Beitragsgebühren sind bis zu einer bestimmten Höhe von Steuern abgabenbefreit 

• Kann anstelle einer Gehaltserhöhung oder eines Bonus gezahlt werden

• Die perfekte Maßnahme zur Rekrutierung neuer Mitarbeiter

• Erhöhte Mitarbeiterbindung

• Mitarbeiter sind dadurch motivierter und zufriedener

• Diese können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden

Weniger krankheitsbedingte Ausfälle möglich

Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmer:

Geringere Beitragszahlungen, da Arbeitgeberfinanzierung

• Lästiges Warten bei Ärztebesuchen wird beschleunigt

Chefarztbehandlung, Einbettzimmer etc.

kein Gesundheitscheck

• Auch für Familienangehörige gibt es teilweise günstigere Konditionen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft mit dem § 204 VVG

Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft mit dem § 204 VVG

Die privaten Krankenversicherungsbeiträge steigen kontinuierlich, weil die nächste BAP (Beitragsanpassung) im Postfach für Sie bereit liegt.

Sie, als Bestandskunde sind nicht mehr bereit diesen Milliardenüberschuss der Versicherungsunternehmen weiterhin durch fahrlässiges Überfinanzieren weiter zu fördern? Sie denken Sie sind zu alt oder zu vorbelastet, um jetzt noch etwas zu ändern? Ihre Versicherung signalisiert Ihnen regelmäßig es kann nur durch Leistungseinbußen zu einer Ersparnis kommen?

Es gibt immer einen Weg…

Sie haben gesetzlich nach dem §204 VVG, dem Versicherungsvertragsgesetz das Recht in den günstigsten Tarif zu wechseln. Als Laie verliert man bei diesem Überangebot der Namen, Arten und Optionen der Tarife nicht gerade ungewollt schnell den Überblick. Zudem das Ganze auch in regelmäßigen Abständen immer wieder erweitert wird, um genau diesen Effekt zu erzielen. Sie haben die Möglichkeit dieses Prozedere kostenfrei und unverbindlich von uns prüfen zu lassen und können sich nach finalisierten Expertisen völlig entspannt für die Ergebnisse entscheiden. Wir Menschen denken immer, wenn wir weniger bezahlen, bekommen wir auch weniger. Wir können Sie beruhigen, das ist in diesem Fall anders.

Die meisten Versicherungsgesellschaften haben eine Vielzahl an Tarifen mit denselben Leistungen, nur der Name und der monatliche Beitrag sind abweichend gestaltet. Zusätzlich werden die über Jahre angesammelten Altersrückstellungen auf neue Tarife voll angerechnet.

Ein Tarifwechsel ist immer möglich. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme für den Versicherten, um ihn vor Täuschung und Tricks der Versicherungsunternehmen nachhaltig zu bewahren.

Oftmals werden neu eingeführte Tarife zu knapp berechnet, sodass später Prämien zu hoch angesetzt werden müssen. Die Folge ist eine Abwanderung der jungen und gesunden Kunden, welche die Risiko-Tarifstruktur deutlich verschlechtert (Anhebung der durchschnittlichen Beitragsanpassungen für kranke Kunden steigt rapide). Ein Ungleichgewicht entsteht und führt zu erheblichen Nachteilen der älteren Versicherungsnehmer.

Ob in Folge ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen oder ein Tarifwechsel nach §204 VVG erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise vom Gesundheitszustand und dem Alter des Kunden. Allerdings ist auch die Versicherungsdauer ausschlaggebend, da davon die Höhe der angesparten Altersrückstellungen abhängt. Diese können je nach Vertragsabschluss ganz oder teilweise übertragen werden.

In den neuen Tarifen sind Sie nicht mehr in Ihrem aktuellen Alter, sondern in Ihrem ursprünglichen Eintrittsalter versichert, was dem Versicherten auch die Möglichkeit gibt, in alle Tarife zu wechseln.

Für gesunde Kunden unter 45 Jahren, ohne private Krankenversicherung seit mehr als 8 Jahren, kann ein neues Unternehmen eine andere Sichtweise in Betracht ziehen, da sie hier noch keine großen Altersrückstellungen angespart haben. Allerdings gibt es einen sogenannten Transferwert, das heißt, wenn Sie einen Versicherungsvertrag nach 2009 haben, können Sie einen Teil Ihrer Altersrückstellungen auf die neue Gesellschaft übertragen. Der Wert ist abhängig von den Altersrückstellungen, die sich aus der Versicherung im Basistarif ergibt. Je größer der Abstand zwischen dem bisherigen Tarif und dem Basistarif ist, desto größer ist der Teil der Altersrückstellungen, der verloren geht.

Der Paragraf 204 VVG – Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Die VVG-Informationspflicht-Verordnung und §204 VVG sehen das Recht vor, Tarife innerhalb einer Gesellschaft zu wechseln. Auf das Tarifwechselrecht müssen Gesellschaften bei der Prämienanpassung oder vor Vertragsabschluss hinweisen. Auch bei erhöhten Prämien für Kunden über 60 müsste die Gesellschaft Tarife angeben, die die gleiche Deckung der Leistungen wie die alten Tarife beinhalten und bei einem Wechsel günstiger wären. Für diese Sondertarife müssen verschiedene Beiträge festgelegt werden. Dies wird gemäß §6 Abs. 2VVG-InoV als Niederstufungsangebot bezeichnet.

Wie sollten Sie vorgehen?

Welche Tarifvariante ist am sinnvollsten und wie geht man am besten vor? Zunächst sollten Sie sich auf den Webseiten von Spezialisten für private Krankenversicherungen umsehen, die über umfangreiche Erfahrung in der privaten Krankenversicherung verfügen. Hier können Sie sich beispielsweise kostenfrei und unverbindlich an die PKV Schutz wenden, ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung und guten Bewertungen am Markt.

Sogar als Rentner haben Sie unter Beachtung der Leistungsbeschreibung die Möglichkeit, in die neuen Tarife zu wechseln. Für eine Einschätzung wird der Service mit dem bisherigen alten Tarif verglichen und ausführlich geprüft, ob der entsprechende neue Tarif Leistungen beibehält und kostengünstigere Vorteile beinhaltet. Als Laie kommt man da nicht selten schnell an seine Grenzen.

Wenn Sie in der Krankenversicherung den Tarif wechseln wollen, wird die Gesellschaft mit Ihnen wahrscheinlich über Deckungslücken diskutieren und in Ihnen Unruhe auslösen, weil die Versicherung mehr Geld verdient, wenn der Kunde teuer zu versichern ist. Sobald die Leistung im neuen Tarif höherwertig oder stärker ist als die Leistung im alten Tarif, darf die Gesellschaft Zusatzleistungen nach §204 VVG erbringen:

• Berechnen Sie eine angemessenen Risikozuschlag

• Obligatorischer Leistungsverzicht

• Wartezeit anfordern

Kunden können die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Wartezeiten vermeiden, indem sie den Ausschluss von Leistungen für einen besseren Service vereinbaren. Es kann auch als Mehrleistungsverzichtserklärung bezeichnet werden. Mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen darüber zu diskutieren, ob die neue Tarifleistung besser ist als die alte führt in der Regel sowieso nur zu diversen geschulten Verkaufspraktiken seitens der Versicherungsvertreter. In der Praxis dient dieses Verfahren vor allem dazu, die Änderungen der internen Tarife der Versicherungsgesellschaft für den Kunden uninteressant zu machen.

Wer Tarifänderungen innerhalb der Gesellschaft nach §204 VVG vornehmen will, muss selbstverständlich mit einem Widerstand seitens des Versicherungsunternehmen rechnen.

Selbst mit Ihren hart erarbeiteten Informationen riskieren Sie von Ihrer langjährigen Versicherungsgesellschaft durch geschulte Praktiken hinters Licht geführt zu werden und wichtige Details zu verpassen. Aus diesem Grund ist die Beauftragung eines neutralen Beratungsunternehmen unumgänglich. Die PKV Schutz und die jeweiligen Partnerunternehmen bietet Ihnen diese kostenfreie Betreuung mit gleichbleibenden Leistungen bis zur finalisierten Expertise. Die anschließende Vergütung wird Ihnen nur bei vertraglicher Übereinkunft und Ihrem Einverständnis anhand Ihrer neu entstehenden monatlichen Ersparnis berechnet. Die Details werden Ihnen der regional zugeteilte Spezialist genauestens und jederzeit gerne nochmal im direkten Gespräch erläutern.