Tarifwechsel

nach §204 VVG

Die deutsche Gesetzgebung erlaubt jedem privat Krankenversicherten den Tarifwechsel innerhalb seiner privaten Krankenversicherung.

So kann jeder Versicherungsnehmer ohne Wartezeit von aktuelleren und attraktiveren Versicherungstarifen profitieren, unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand.

Somit auch ohne Verluste der vielleicht schon lange erwirtschafteten Altersrückstellungen. Auf diverse Facharbeiter der Versicherungsunternehmen, freier Makler und deren Fehleinteilungen der teilweise fahrlässigen Leistungszusammenstellungen aus verschiedenen Bereichen der Versicherungsbranche zu diversen Provisionsvorteilen in Bezug auf deren Bestand und vereinbarten Beitragszahlungen möchten wir hinweisen und aufklären.

Wenn Sie, als Versicherungsnehmer eine Änderung der Leistungsinhalte vornehmen möchten sind unsere Spezialisten selbstverständlich auch bereit diesen Wünschen nachzugehen, ist aber keine Voraussetzung. Dieser Wechsel ist nicht immer einfach und unkompliziert und sollte deswegen von einem Spezialisten begleitet werden, um bei den in der Regel unübersichtlichen Leistungsangeboten der Versicherer für Sie das günstigste Ergebnis zu erzielen.

DER GÜNSTIGSTE BEITRAG BEI GLEICHEN LEISTUNGEN

Die Beiträge für die private Krankenversicherung sind mit inflationärem Wachstum vergleichbar und steigen stetig. In der privaten Krankenversicherung gibt es sogenannte beitragspflichtige Entwicklungen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung mit einheitlichen Beiträgen können die Versicherungsunternehmen die Prämien individuell festlegen und berechnen. Durch den Wettbewerb verschiedener Anbieter bilden sich immer wieder neue Tarife, die Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht nutzen können. Sie können viel Geld einsparen, wenn Sie Ihre Vertragsbedingungen regelmäßigen Prüfungen unterziehen, wodurch sich Ihre monatlichen Beiträge reduzieren, von gleichbleibenden Leistungen profitieren und nicht auf Ihre Altersrückstellungen verzichten.

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